Reihe B: Forschungen
Steuber, Klaus: Militärseelsorge in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Untersuchung zum Verhältnis von Staat und Kirche, Mainz 1972
Ausgehend von der staatlichen Initiative im Jahre 1951, führen mehrjährige partnerschaftliche Gespräche und Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den beiden großen Kirchen zu einem neuen Konzept der Organisation der Militärseelsorge. Anhand von umfangreichem Quellenmaterial aus der Zeit von 1951 bis 1969 wird die Entwicklung dieses dreiseitigen Beziehungsfeldes nachvollzogen.
Basierend auf dem »Ordnungsentwurf 1955«, den alle drei gleichberechtigten Partner gemeinsam erarbeiteten, stellt sich die rechtliche Grundlage der Militärseelsorge heute als ein vielschichtiges System staatlicher, kirchlicher und staatlich-kirchlicher Regelungen dar, die einander bedingen, ergänzen und durchdringen. Exemplarisch hierfür sind das Soldatengesetz, das Militärseelsorgegesetz, das Reichskonkordat, die Statuten für die Seelsorge in der Deutschen Bundeswehr und der Militärseelsorgevertrag mit seiner Umwandlung in landeskirchliches Recht. Eine ausführliche Untersuchung der kirchlichen Praxis dieses Seelsorgezweiges über einen nunmehr zwölfjährigen Zeitraum hinweg beweist die Tragfähigkeit dieses auf Partnerschaft und Eigenständigkeit basierenden Modells.
Kirchliche Unabhängigkeit in der Seelsorge einerseits und staatliche Mitverantwortung in der Organisation der Durchführung sowie parlamentarische Schutzfunktion für die freie Religionsausübung andererseits charakterisieren das staatlich-kirchliche Verhältnis im Bereich der Militärseelsorge, das nicht nur vom Entwurf her, sondern auch in seiner Praxis beispielhaft ist.
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