Reihe B: Forschungen
Mussinghoff, Heinz: Theologische Fakultäten im Spannungsfeld von Staat und Kirche. Entstehung und Auslegung der Hochschulbestimmungen des Konkordats mit Preußen von 1929, dargelegt unter Berücksichtigung des Preußischen Statutenrechts und der Bestimmungen des Reichskonko
Die wissenschaftliche Vorbildung der Geistlichen und anderer kirchlicher Mitarbeiter steht im Spannungsfeld staatlicher und kirchlicher Interessen. Ein Ausgleich dieser Interessen wurde im Vertrag des Freistaates Preußen mit dem Hl. Stuhl von 1929 gefunden. Die vorliegende Arbeit behandelt die Entstehung der Hochschulbestimmungen des preußischen Konkordats. Dabei mußte zurückgegriffen werden auf die Geschichte der theologischen Fakultäten und die Entwicklung des Preußischen Statuten rechts seit Friedrich II., das ein bischöfliches Einspruchsrecht bei den Personalien der theologischen Fakultät und ein allgemeines geistliches Aufsichtsrecht vorsieht. Für die Darstellung der Konkordatsverhandlungen konnten in größerem Umfang bislang unerschlossene staatliche und kirchliche Quellen benutzt werden. Von aktuellem Interesse ist die gegenwärtige staatskirchenrechtliche Stellung der theologischen Fakultäten und ihrer Lehrer. Deshalb behandelt der Verfasser abschließend die Fortentwicklung, Auslegung und Würdigung der Hochschulbestimmungen des preußischen Konkordats auf dem Boden der historischen Untersuchung.
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